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(1) Um den Lehrstoff einzuüben und die Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt.
Diese sollen von einem Schüler mit durchschnittlichem Leistungsvermögen in der Grundschule in einer Stunde
bearbeitet werden können.
Auf Nachmittagsunterricht ist Rücksicht zu nehmen. Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.
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